Anfrage zum Bevölkerungsschutz im Falle eines feindlichen Überraschungsangriffs

AfD-Anfrage des RH Lohmann für die AfD-Fraktion vom 01.03.2022, 22:30h,  zum Bevölkerungsschutz im Falle eines feindlichen Überraschungsangriffs

wir, die AfD-Fraktion, erbitten um Auskunft, inwieweit eine reale Notfall- bzw. Katastrophen-vorsorge im Falle der Existenzgefährdung vor und nach eines oder mehrerer feindseliger
Anschläge mit atomaren, biologischen, chemischen u/o thermischen Waffen sowie nuklear-gestützten elektromagnetischen Impulswaffen mit Folge-Blackout gegeben ist, so dass die
elementare Versorgung der Delmenhorster Bevölkerung gewährleistet werden kann.

Dies betrifft vorrangig:
– Organisation ärztlicher Notfalldienst
– Organisation Kranken- und Verletztentransporte
– Organisation Blutspende-Lokalitäten
– Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung
– Zugang zu verdeckt angelegten Nahrungsmittel-Depots
– Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
– Sicherstellung der Stromversorgung
– Sicherstellung der Gas- und Heizölversorgung
– Ausweisung von Schutzräumen im gesamten Stadtgebiet
– Organisation von Evakuierungsmaßnahmen im Bedarfsfall
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Sachverhalt/Begründung:
Spätestens mit Beginn des 24th Febr. 2022 offenbarten sich die politischen Versäumnisse in Bezug auf den elementaren Schutz der Bevölkerung. Weder die Regierung Merkel, noch die
Regierung Scholz schätzten globale Bedrohungslagen real ein. Somit unterblieben in hohem Maß elementare Schutzmaßnahmen und Expertisen verstaubten in ministrablen Schubladen
(Beispiel: Deutscher Bundestag Drucksache 17/12051 17. Wahlperiode 03. 01. 2013 Zugelei-tet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Dezember 2012 gemäß § 18
Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes. Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012).
Stattdessen gibt man sich heute wieder einmal in peinlicher Überraschung der Ereignisse und bedauert das eigene diplomatische Misslingen. Dies beruht auf dem Ergebnis, dass vergangenheitlich Gespräche über eine europäische Sicherheitsarchitektur niemals geplant bzw. stattgefunden haben.

Aktuell müssen wir zZ. einen nur zwei Flugstunden entfernt stattfindenden mörderischen Überfall auf einen souveränen Staat hautnah erleben, welcher aufgrund seiner demokratischen Strukturen nicht in das Weltbild des Aggressors passt. Mit Kriegsbeginn, am Do., 24th Febr., richtete der Aggressor folgende Drohung an das Aus-land, Zitat: „ Jeder, der versucht, sich bei uns einzumischen, oder mehr noch, eine Bedrohung für unser Land und unser Volk zu schaffen, muss wissen, dass Russlands Antwort sofort erfolgen und zu solchen Konsequenzen führen wird, wie Sie sie in Ihrer Geschichte noch nie erlebt haben!“ Am So., 27th Febr. 2022 versetzte der Aggressor seine Atom-Streit-kräfte in Alarmbereitschaft, Warnstufe 2 (Nato-Jargon = Warnstufe 2 = 5-Min.-Einsatz-
bereitschaft). Aufgrund der bisherigen schrecklichen Ereignisse sollte niemand eine weitere Eskalation des Geschehens ausschließen. Daher ist eine sofortige und dynamische Notfall-Planung unumgänglich.

Antwort der Verwaltung (Fachbereich Bürgerangelegenheiten und öffentliche Sicherheitvom) vom 24.03.2022
Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung = Jeder einzelne Bürger sollte für 10 Tage Lebensmittel und Getränke als Notvorrat zu Hause haben. Darüber hinaus gibt es eine Lebensmittelbevorratung des Bundes, deren Herausgabe nach dem Ernährungssicherstellungsgesetz (im Verteidigungsfall) und dem Ernährungsvorsorgegesetz (im Fall einer Versorgungskrise) geregelt sind. Weitere Information hierzu finden Sie auch unter https://www.ernaehrungsvorsorge.de.
Auf die staatlichen Lebensmittelnotvorräte kann erst zugegriffen werden, wenn die Kapazitäten und Möglichkeiten der einzelnen Bundesländer nicht mehr ausreichen und der Bund um Hilfe gebeten wird. Zugang zu verdeckt angelegten Nahrungsmittel-Depots = Die Standorte der staatlichen Lebensmittelnotvorräte sind geheim.
Sicherstellung der Trinkwasserversorgung = Für die Sicherstellung mit Trinkwasser ist grundsätzlich der Versorger zuständig. Sollte dies mit dem vorhandenen Trinkwassernetz nicht mehr möglich sein, gibt es im Stadtgebiet verteilt 33 Trinkwassernotbrunnen, die dann in Betrieb genommen werden können, um die Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen.
Sicherstellung der Stromversorgung = Für die Sicherstellung mit Strom ist grundsätzlich der Versorger zuständig. Das Krankenhaus hat eine eigene Notstromversorgung, die einzelne Bereiche versorgen kann. Bei der Stadt Delmenhorst und den Stadtwerke Delmenhorst sind Teile ihrer Gebäude und Anlagen notstromversorgt. Zurzeit gibt es keine Anlaufpunkte für die Bevölkerung in Gebäuden, die notstromversorgt sind. In der Planung ist es, Anlaufpunkte für die Bevölkerung, sogenannte KatS-Leuchttürme, zu schaffen. Dafür werden Turn- und Sporthallen über die nächsten Jahre mit einer Notstromeinspeisemöglichkeit nachgerüstet und die entsprechenden Stromaggregate beschafft.

Sicherstellung der Gas- und Heizölversorgung = Für die Sicherstellung mit Gas und Heizöl ist grundsätzlich der Versorger zuständig.
Ausweisung von Schutzräumen im gesamten Stadtgebiet = Im Gebiet der Stadt Delmenhorst gibt es keine offiziellen Schutzräume mehr.
Organisation von Evakuierungsmaßnahmen im Bedarfsfall = Für den Bereich der Stadt Delmenhorst gibt es eine Evakuierungsplanung für das gesamte Stadtgebiet, die auch auf einzelne Bereiche heruntergebrochen werden kann.
Notärztliche Versorgung und Rettungsdienst = Die notärztliche Versorgung und der Rettungsdienst ist über den Träger des Rettungsdienst organisiert und wird bedarfsabhängig erweitert. Hierzu gibt es überregionale Strukturen und Konzepte