Zeitnahe personenbezogene Datenbereitstellung zur Datennutzung/Datenabruf über das nds. digitale Bürger-/Unternehmens-Servicekonto (OZG)
AfD-Antrag vom 02.01.2022, 23:03h, zeitnahe personenbezogene Datenbereitstellung zur Datennutzung/Datenabruf über das nds. digitale Bürger-/Unternehmens-Servicekonto
Inhalt des Antrages:
Die AfD-Fraktion im Stadtrat Delmenhorst beantragt die zeitnahe personenbezogene Datenbereitstellung zur Datennutzung/Datenabruf über das nds. digitale Bürger-/Unternehmens-Servicekonto für die Online-Kommunikation und Verwaltungs-Dienstleistungen.
___________________________________________________________________________
Sachverhalt:
Ab 14.08.2017 ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, Kurzform OZG, (Rechtsgrundlage: Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28.Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) eine verpflichtende Norm. Es verpflichtet Bund und Länder bis zum Jahr 2022, ein umfassendes Online-Angebot für Verwaltungsleistungen vorzuhalten. Das nds. MI hat vor Fristende am 16.09.2021 den Online-Zugang zur Servicekonto-
Nutzerplattform zur digitalisierten Verwaltung für Bürger/Unternehmen und Verwaltung freigeschaltet. Ab sofort ist das Servicekonto Niedersachsen online verfügbar.
Gesplittet in 14 Themenfeldern, sind allein ca. 460 der 575 OZGServiceleistungen aus dem Bürger-/Unternehmensbereich dem landes- u. kommunalen Servicebereich zuzuordnen. U.a. ist die Stadt Delmenhorst eine von >11.000 Kommunen in Deutschland Leistungserbringer in der Bereitstellung und Zusammenführung digitalisierter Leistungen. Die zeitnahe Daten-Implementierung sollte den Zeitrahmen bis Ende 2nd Tertial 2022 möglichst nicht überschreiten, um Delmenhorster Bürgern ein dem digitalen Fortschritt geschuldeten Zugang und Teilhabe zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist ein elektronisches Bezahlsystem (E-Payment wie GiroPay, PayPal etc.) zu integrieren. Hilfreiche Quellenangaben: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/
DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1724&qid=1564474989216&from=DE Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG):
http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html
Die AfD-Fraktion im Stadtrat Delmenhorst beantragt die zeitnahe personenbezogene Datenbereitstellung zur Datennutzung/Datenabruf über das nds. digitale Bürger-/Unternehmens-Servicekonto für die Online-Kommunikation und Verwaltungs-Dienstleistungen. Ab 14.08.2017 ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, Kurzform OZG, (Rechtsgrundlage: Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) eine verpflichtende Norm. Es verpflichtet Bund und Länder bis zum Jahr 2022, ein umfassendes Online-Angebot für Verwaltungsleistungen vorzuhalten. Das nds. MI hat vor Fristende am 16.09.2021 den Online-Zugang zur Servicekonto-Nutzerplattform zur digitalisierten Verwaltung für Bürger/Unternehmen und Verwaltung freigeschaltet. Ab sofort ist das Servicekonto Niedersachsen online verfügbar. Gesplittet in 14 Themenfeldern, sind allein ca. 460 der 575 OZG-Serviceleistungen aus dem Bürger-/Unternehmensbereich dem landes- u. kommunalen Servicebereich zuzuordnen. http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.htmlDel., 02.01.2022 Seite 1 von 5
Weiterhin hilfreich:
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/digitalisierung-der-verwaltung-schreitet-voran-niedersachsen-schaltet-servicekonto-frei-204198.html
Begründung:
Digitale Verwaltung vereinfacht zeitnah Prozesse sowie interne und externe Arbeitsabläufe zwischen Bürgern/Unternehmen und Verwaltung im Zusammenhang mit Kommunikation, Informationsaustausch, Serviceleistungen und allgemeinen Verwaltungsthemen. Bei fortschreitend digitalisierter Verwaltungsarbeit wird ein durchgängiger und dauerhaft optimaler Standard für alle in Frage kommenden Verwaltungsprozesse erzielt. Anzuführen sind beispielhaft als Basiskomponenten E-Akte, E-Anfragen, E-Rechnung, E-Payment, E-Dokumentation sowie regelmäßige Analysen zur Optimierung der Verwaltungsabläufe.
Der Datenschutz von Bürgern/Unternehmen bleibt gewahrt, da der Zugang zu Servicekonten ausschließlich mittels gesicherter Zugangsberechtigung erfolgt. Hierzu bieten sich eine Vielzahl von Verschlüsselungstechniken an, u.a. nPA, De-Mail, PGP-Schlüssel und Weitere. Darüber hinaus gewährleistet die Nutzung von Servicekonten die Einbindung der Bürger/Unternehmen in die angefragten Verwaltungsprozesse. Ein in der Zielsetzung begingt vergleichbaren Antrag v. 01.01.2021 des ehemaligen Rh Neugebauer „Einführung eines digitalen Bürgerkontos“ ist in Form
und Sache nicht vergleichbar. Der in der Verwaltungsbeschlussvorlage 21/70/003/BV-R zu Grunde liegender Vorschlag schließt zum jetzigen Zeitpunkt, Stand 16.12.2021, ein Anbieten eines digitalen Servicekontos aus. Stattdessen wird auf noch zu erarbeitende Lösungen des Landes Niedersachsen verwiesen. Aufgrund dieses Informationsstands haben am 01.12.2021 der „Ausschuss Wirtschaft, Finanzen und zentrale Angelegenheiten“, am 15.12.2021 der „Verwaltungsausschuss“ und am 16.12.2021 der „Rat der Stadt“ mit Mehrheitsbeschluss mit Antragsablehnung gestimmt.
Die Entscheidung v. 15.12.2021 aus dem Verwaltungsausschuss sowie v. 16.12.2021 aus dem Rat der Stadt beruhen beide auf einem Informationsdefizit, da das nds. MI bereits am 16.09.2021 die Plattform Servicekonto für Verwaltung und Bürger/Unternehmen freigeschaltet hat.Del., 02.01.2022Seite 2 von 5
In der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und den Ortsrat der Stadt Delmenhorst findet sich unter § 6 Abs 4 nachfolgende Rechtsvorschrift bzw. Verfahrensstatut: „Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen dürfen in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden, wenn der Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss empfohlen hat oder die Beschlussfassung des Rates mehr als 3 Monate zurück-liegt. Dies gilt nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat“. Da in dieser Antragssache zweifelsfrei im Minimum von einer veränderten Sachlage auszugehen ist, bitten wir um erneute Antragsprüfung.
Beigefügte Anlagen: 1x Bsp. Ablaufdarstellung eines elektronisch versandten Wohngeldantrags, 1x Information v. 16.09.2021 des nds. MI zur Freischaltung Servicekonto