Zeitnahe Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs gegen illegale Müllentsorgung in Delmenhorst-Düsternort.

AfD-Antrag an die Stadt Delmenhorst, Einreicher: Bernd Lohmann, Datum: 06.04.2022, 22:29

Antrag einer zeitnahen Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs gegen illegale Müllentsorgung in Delmenhorst-Düsternort.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in vorhersehbaren Straßenabschnitten im Stadtteil Delmenhorst-Düsternort wird bereits seit Jahren fortlaufend illegal Müll, Sperrgut, Elektroschrott, Glas, unbekannte Chemikalien usw. von unbekannten Eigentümern offen abgestellt. Daraus ergeben sich dauerhafte und unkalkulierbare kritische Gefahrensituationen für die Bevölkerung Darüber hinaus ist ein zu ahnender Verstoß gegen § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz festzustellen.
Alle bisherigen kommunalen Maßnahmen zur Unterbindung illegaler Müllentsorgung waren bisher erfolglos, auch, weil bisher der Problemstellung zu wenig Aufmerksamkeit sowie zielgerichtete Verhinderungsmaßnahmen kein nachhaltiges Problembewusstsein erzeugt haben. Um in der Sache einer Entwicklung vergleichbarer Groß- und Mittelstädten vorzubeugen, beantragt die AfD-Fraktion Delmenhorst nachfolgenden Maßnahmenkatalog zur Minimierung der illegalen Müllentsorgung:

1.) Konsequente Anwendung des nds. Bußgeldkatalogs.
2.) Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung, ob ein Mülldelikt als Straftat nach § 326 ff. StGBzu werten ist.
3.) Unmittelbar in Verzug setzende Inrechnungstellung des illegalen Müllentsorgers (Müllentsorgung und Reinigung der illegalen Müllabladestelle).
4.) Benennung eines 24h-„Waste-Watcher“ bei freier Zeiteiteilung je bisher als dauerhaft bekannte illegale Müllentsorgungsstelle im Umkreis von ca. 1.500m. Fix-Kostenerstattung

ca. 300,00    €/Monat. Darüber hinaus 500,00€ Leistungsprämie bei Dokumentation der illegalen Müllabladestelle in Verbindung mit direktem Nachweis
der Identität des illegalen Müllentsorgers. Ein 24h-„Waste-Watcher“ wird zum Führen eines Streifenprotokolls verpflichtet. Dieses ist monatlich amtsintern zu prüfen.
5.) Motivation von Anwohnern, welche im Umkreis von illegalen Müllabladestellen leben. Auch ihnen ist analog zu Punkt 4. bei Dokumentation und Überführung eines illegalen Müllentsorgers eine Leistungsprämie i.H. 500,00 € zu gewähren.
6.) Prüfung, inwieweit eine gekennzeichnete temporäre Videoüberwachung an wechselnden Einsatzorten rechtlich realisierbar ist.
7.) Auf ein Jahr befristete Informationskampagne an alle Umkreishaushalte über die beabsichtigten kommunalen Maßnahmen. Ferner ein internes monatliches Monitoring als Basis einer weiteren Maßnahmensteuerung.

Sachverhalt/Begründung:
Begründung:
Die bereits seit Jahren durch Unbekannte erfolgreich getätigte illegale Müllentsorgung verschiedenster Gegenstände hat sich im Stadtteil Delmenhorst-Düsternort im Kern etabliert, wobei der Kulminationspunkt noch nicht erreicht sein dürfte. Alle bisherigen kommunalen Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Müllentsorgung können als Fehlschlag gewertet werden. Eine sich abzeichnende Parallele zu Kalkutta ist nicht von der Hand zu weisen. Gleichwohl eine illegale Müllentsorgung ahndungspflichtig ist, wächst die Anzahl der illegalen Müllentsorgungsstellen stetig. Dies wird von der überwiegenden Einwohnerschaft von Delmenhorst nicht akzeptiert. Hier und sofort wird ein Handeln auf Abstellung sowie Ermittlung der Täterschaft durch die Einwohnerschaft erwartet. Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Normen bilden eine von vielen Grundlagen für ein geregeltes Miteinander. Eine Nichtbefolgung lässt zu, dass Delmenhorst-Düsternort zum Slum verkommt. Obig angeführter Maßnahmenkatalog stellt einen ersten richtungsweisenden Schritt zur Minimierung illegaler Müllabladestellen dar. Dieser ist sofort umsetzbar und wird keinesfalls an den Kosten scheitern dürfen. Wenn Mittel für eine zweite Nestschaukel und/oder der kostenträchtige Umbau einer Vereins- Kleingartenanlage seitens der Delmenhorster Ratsgemeinschaft genehmigt und auf Abruf bereitstehen, stellt sich die Frage nach parteipolitischer Klientelpolitik. Damit Delmenhorst-Düsternort ein l(i)ebenswerter Stadtteil bleibt, bedarf es der obig aufgezeigten Hilfestellung.