Grund- und Gewerbesteuersenkung

Die AfD-Fraktion beantragt die Herabsetzung der aktuell in 2018 festgesetzten Gewerbesteuer- und Grundsteuer B -Hebesätze ab 01.12.2022 auf Angleichung an das niedersächsische Durchschnittsniveau bei der Gewerbesteuer von 435,00% auf 390,00% Grundsteuer B von 530,00% auf 435,00%

 


 

Sachverhalt/Begründung:

Begründung zur Herabsetzung der Gewerbesteuer (GewSt):

Eine wirtschaftliche Betätigung außerhalb der Freiberuflichkeit unterliegt im Regelfall der Gewerbesteuerpflicht. Diese sollte nach den Grundsätzen der Allgemeinheit, Gleichmäßigkeit, Bestimmtheit, Bequemlichkeit, Billigkeit sowie der Verhältnismäßigkeit bestimmt sein.

Die z.Z. in der Kommune Delmenhorst erhobene Gewerbesteuer i.H. 435,00% wirkt mittel- und langfristig kontraproduktiv auf die wirtschaftliche Entwicklung und Investitionsbereitschaft. Dem gegenüber weisen Nachbargemeinden mit niedrigen Gewerbesteuersätzen, wie z.B. Brinkum, Ganderkesee, Harpstedt, Lemwerder usw., eine anhaltend prosperierende Wirtschaftsentwicklung aus.

Die Delmenhorster Wirtschaft ist gekennzeichnet von Stagnation in Verbindung mit einer langjährig anhaltend hohen Arbeitslosenquote sowie einem überproportionalen Angebot an Minijobs für geringfügige Beschäftigung. Zweifelsfrei besteht eine Kausalität zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und hoher steuerlicher Unternehmensabgabe. Um dieser fortschreitenden Negativentwicklung entgegenzusteuern, bedarf es einer dem kommunalen Wettbewerbsumfeld angepasster Gewerbesteuer i.H. 390,00% liegen.

Begründung zur Herabsetzung der Grundsteuer B (NGrStG):

Auch für die Festsetzung einer kommunalen Grundsteuer sollten die Grundsätze der Allgemeinheit, Gleichmäßigkeit, Bestimmtheit, Bequemlichkeit, Billigkeit sowie der Verhältnismäßigkeit maßgeblich sein. Mit einem im Jahr 2019 festgesetzten Steuersatz i.H. 530,00% katapultierte sich die Kommune Delmenhorst auf Rang 39 in die Spitzengruppe von 944 nds. Kommunen. Dieses erfolgte vor dem Hintergrund einer stagnierenden Wirtschaftsentwicklung sowie einer langjährig anhaltenden hohen Arbeitslosenquote. Darüber hinaus ist die Delmenhorster Bevölkerung gekennzeichnet von einer Kaufkraftschwäche gegenüber Umlandgemeinden. Diese beträgt lt. IHK OL in 2021 6245€, was einem Index i.H. 92,4 % entspricht. De facto führt eine außergewöhnlich hohe Grundsteuerabgabe zu einem erhöhten Mietzins, was wiederum einen Kaufkraftverlust in der Bevölkerung zur Folge hat. Um dieser fortschreitenden Negativentwicklung entgegenzusteuern, bedarf es einer angepassten kommunalen Grundsteuer. Diese sollte bei 435,00% liegen, welcher einen nds. Durchschnittswert darstellt.