Del.-Wollepark: illegale Müllententsorgung u. Wanzl-Einkaufswagen sowie Verdacht gewerbsmäßiger illegaler Autohandel

AfD-Antrag an die Stadt Delmenhorst, Einreicher: Bernd Lohmann, Datum: 07.06.2022, 19:57

Del.-Wollepark: illegale Müllententsorgung u. Wanzl-Einkaufswagen sowie Verdacht gewerbsmäßiger illegaler Autohandel

Sachverhalt/Begründung:

Eine plurale Problemstellung zeichnet die Stadt Delmenhorst bereits seit >zwei Jahrzehnten besonders negativ aus. Dabei handelt es sich um eine grobe Missachtung einfacher Ordnungsregeln, welche eine grundlegende Struktur für ein respektvolles Leben und Wohnen geben sollten. Konkret handelt es sich um das Stadtgebiet Wollepark, in dem wiederholt seit Jahrzehnenten nachfolgende Auffälligkeit zu beobachten sind:

1.) Illegale Müllentsorgung an und auf diversen Grundstücken.

2.) Zureichende Anhaltspunkte eines oder mehrerer „gewerbsmäßigen“ Autohandler. Eine schwer überschaubare, jedoch mindestens zweistellige Anzahl an stillgelegten Pkw sowie einsatzbereiter Pkw-Transporter und Pkw-Trailer zum Pkw-Transport, lassen den Schluss eines gewerbsmäßig betriebenen illegalen Autohandel zu. Bei den abgemeldeten Pkw ́s handelte es sich mehrheitlich um Altfahrzeuge, identifizierbar aufgrund der ausgewiesenen EURO-Schadstoffklassen EU 1 – 3. Auch befanden sich unter den abgestellten Pkw ́s stellenweise Ölflecken. Eine für einen lokal ansässigen Gewerbetrieb freiwillige Kenntlichmachung wurde nicht gesehen.

3.) Ca. 200 Wanzl-Einkaufwagen von verschiedenen Einkaufmärkten stauten sich auf dem Parkareal vor einer Wohnanlage. Darüber hinaus befanden sich zum Zeitpunkt der Begehung der Örtlichkeit div. Wanzl-Einkaufswagen an und auf verschiedenen Grundstücken. U.a. ist auf Bild 13 zweifelsfrei erkennbar, dass ein örtliches Polizeifahrzeug am 29.04.2022, ungeachtet der Verkehrsgefährdung eines in die Fahrbahn ragenden Einkaufswagen, seinen Streifendienst in mangelhafter Wahrnehmung einer möglichen Gefahrenlage fortsetzte.
Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, wenn die unter Punkten 1-3 angeführten Mängel in den nächsten Wochen/Monaten nicht abgestellt werden, werden diese niemals abgestellt. Daher möchten wir wissen, ob und in welchem Zeitfenster und in welcher Durchführungsform sich die o.e. Mängel abschließend abstellen lassen.

Nicht zielführend ist es, wenn mit Begeisterung neue, wenn auch förderfähige Projekte propagiert werden, aber seit Jahrzehnten altlastige Problemstellungen ungelöst vor sich hin oxidieren. Um aufkommende und dann sich verfestigende kriminelle Strukturen im Ansatz zu unterbinden, ist zwingend Handlungsbedarf erforderlich