AfD-Antrag vom 17.07.2023: Vergabe von Planung/Organisation einer kommunalen Wärmeplanung an die Stadtwerke Delmenhorst

Inhalt des Antrages:

Beantragt wird, dass die Stadt Delmenhorst, als alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Delmenhorst (nachfolgend SWD), die SWD mit einer lösungsorientierten Planung und Organisation der kommunalen Wärmeplanung übertragen soll. Dabei obliegt es der SWD in freier Entscheidung, ob und in wie weit sie sich der Hilfestellung einer externen Beratung bedient. Rechtzeitig vor Ablauf des Kalenderjahres 2023, ist mit Vorlage der Ratsversammlung eine abschließende politische Entscheidung zu ermöglichen. In Folge ist der jeweilige Entwicklungsstand quartalsweise in Ausschuss- u. Ratsversammlung berichtspflichtig.

Die Planung und Organisation der kommunalen Wärmeplanung stützt sich alleinig auf die 2nd Novelle des GEG v. 19.04.2023. Nach deren zu erwartenden Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat als Normierung ab 01.01.2024 sowie im Datendetail auf das nds. Klimagesetz (§ 20 Abs 1 nds. Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes u. zur Minderung der Folgen des Klimawandels, Stand: 28.06.2022).

Als Übertragung einer öffentlichen Aufgabe im Wege einer Inhouse-Vergabe entfallen die wesentlich vergaberechtlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung. Dem zufolge ist eine Ausschreibung nicht zwingend erforderlich.

Sachverhalt/Begründung:

Als einer der kommunalen SWD-Aufsichtsräte zeichne ich u.a. mitverantwortlich für die wirtschaftliche Entwicklung der stadteigenen SWD. Gemäß der Prämisse „nichts ist so beständig wie der Wandel“, sind auch die SWD als Dienstleister einem ständigen Wandel mit einhergehend vielfältigen Herausforderungen unterworfen. Um mit den wechselvollen Wandlungsprozessen nicht unvorbereitet konfrontiert zu werden, bedarf es eines angepassten Transformationsprozesses in der SWD. Dieser ist in Ansätzen im SWD-Geschäftsbericht 2022, Anlage 1.4, Seite 5, Absatz 2 + 3 (Prognosebericht) bereits angedacht und skizziert. Als zukunftsorientierter Teilaspekt ist darin eine strukturelle Umsetzung der zu erwartenden GEG-Gesetzgebungswirkung angeführt.

Aufgrund der zu erwartenden GEG-Gesetzgebung zum 01.01.2024 sowie des engen gesetzlichen Zeitrahmens von Bundes- und Landvorgaben, ist zwingend Eile und

Sachverstand geboten. Eine kooperative Abstimmung zwischen der Delmenhorster Stadtverwaltung und der SWD ist vonnöten, da u.a. die wirksame Beantragung von Fördermitteln alleinig der Kommune obliegt.

Hilfestellung zur administrativen Abwicklung möglicher Fördermittel können nach Aufruf unter nachfolgendem Link nachgelesen werden:

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung

Stand: 24.07.2023. Aktuell wurde  über den Antrag noch nicht beraten und entschieden in Ausschuss- u. Ratsversammlung.