Ausweisung der Moorkampstr., 27755 Delmenhorst, zwischen Haus-Nr. 78 – 67 als Anliegerstr.

AfD-Antrag an die Stadt Delmenhorst, Einreicher: Bernd Lohmann, Datum: 23.08.2022, 12:15

Ausweisung der Moorkampstr., 27755 Delmenhorst, zwischen Haus-Nr. 78 – 67 als Anliegerstr.

Sachverhalt/Begründung:

Die Moorkampstraße wird in ihrer Gesamtstreckenlänge i. H. der Hausnummer 67 von der Elbinger Straße gekreuzt, somit in ihrer Streckenführung unterbrochen. Die hier erfolgte Antragstellung umfasst ca. 350 m Fahrstreckenverlauf zwischen den Hausnummern 78 – 67, VZ 220 Einbahnstraße mit Zeichen 1000 – 32, VZ 274.1 Tempo 30-Zone, Fahrstreckenführung aus Richtung Adelheider Straße. Die Fahrbahnbreiten an Ein-und Ausfahrttor betragen ca. 5,70 m bzw. 5,90 m. Die Fahrbahnbreite zwischen Ein- und Ausfahrttor beträgt durchgängig ca. 5,10 m und beinhaltet beidseitig in Summe 19 Grundstückszufahrten für Fahrzeugstellplätze. Die rechte Fahrbahnseite wird in Linie, unterbrochen von Zufahrten, als Parkraum genutzt. Gemäß § 32 Abs. 5 StVZO beträgt die max. zulässige Breite eines Pkw 2,50m, wobei im Regelfall real eine Pkw-Breite zwischen 2,00m – 2,25m unterstellt werden kann. Gleichwohl ist bei einer Verkehrssicherheitsbeurteilung die mit § 32 Abs. 5 StVZO aufgezeigte Pkw-Maximalbreite mit zu berücksichtigen.
In Bezug zum Fahrbahnabschnitt o.g. Moorkampstraße, mit einer mittleren Fahrbahnbreite von max. 5,10m resultiert eine nicht zu vernachlässigende verkehrssicherheitsrelevante Problemstellung. Die rechtsseitige Fahrbahnhälfte wird werktäglich als Parkraum ab den frühen Nachmittagsstunden bis in die späten Morgenstunden konsequent genutzt, unterbrechungslos an Sonn- und Feiertagen. Dieser zur Verfügung stehende Parkraum wird überwiegend von Fahrzeughaltern aus umliegend wohnenden Straßen genutzt, in diesen steht kein oder mangelnder Parkraum zur Verfügung.
Aus der obig aufgezeigten Parksituation resultiert, dass die Zu- und Abfahrten der Anlieger-Grundstücke aufgrund des sich ergebenden engen Wendekreises, dauerhaft mit erheblichen Fahrschwierigkeiten verbunden ist. Darüber hinaus wird o.g. Fahrbahnabschnitt Mo–Fr täglich als Schulweg fußläufig u/o radfahrend genutzt. Da dieser Streckenabschnitt zulässig radfahrend in beide Richtungen ausgewiesen ist, ergibt sich zusätzlich aus dem täglich durchgängigen Individualverkehr eine weitergehende unfallgefährdende Problemstellung, welche gleichfalls auf die beengt zur Verfügung stehende Fahrbahn zurückzuführen ist. Eine deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit ist durch Ausweisung als Anliegerstraße möglich und machbar. Eine vom Antragsteller bei den Anliegern durchgeführte Quotenstichprobe stützt im Ergebnis diesen Antrag.