Kompetenz des Bundes zur Erhebung einer einmaligen Vermögenabgabe in Krisenlagen (ugs. = Lastenausgleich)

Kompetenz des Bundes zur Erhebung einer einmaligen Vermögenabgabe in Krisenlagen (ugs. = Lastenausgleich)

Wissenschaftliche Dienste Deutscher  Bundestag Ausarbeitung 2022

Az: WD 4 – 3000 – 090/22, Abschluss: 29.09.2022, Fachbereich: WD 4: Haushalt/Finanzen

Gegenstand der Untersuchung
Untersucht wird, ob eine Vermögensabgabe zur Finanzierung des Gemeinwohls im Kontext der Bekämpfung der multiplen Krisen und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen verfassungsgemäß ist, insbesondere im Hinblick auf die Klimakrise und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG erwähnt die „einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben“

Unter nachfolgenden Link ist die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des BT nachzulesen. (bl)

 

WD-4-090-22-pdf-data

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