Üeberprüfung auf Rechtstaatlichkeit vergangenheitlich erlassener Corona- Pandemie-Schutzmaßnahmen (WHO 11.03.2020 – vsl. in 2023) für den Stadtkreis Delmenhorst
Die AfD-Fraktion beantragt in Bezug vergangenheitlich erlassener Corona-Pandemie-Schutzmaßnahmen (WHO 11.03.2020 – vsl. in 2023) für den Stadtkreis Delmenhorst eine gutachterliche Revision/Beweisführung. Die mit den erlassenen Corona-Pandemie-Schutzmaßnamen komplex verbundenen Grundrechtseingriffe und stützenden Verbotsnormen sind auf ihre Rechtsstaatlichkeit zu prüfen.
Inhalt des Antrages:
Nachdem Ende März 2023, dem offiziellen Wegfall der letzten bundesstaatlichen Corona-Pandemie-Schutzmaßnahmen, ist es angezeigt, die von Bund, Land und Kommune erlassenen Gesetze und Verordnungen auf ihre
– Notwendigkeit
– Ergebnisorientiertheit
– Rechtmäßigkeit
– Angemessenheit
– Verhältnismäßigkeit
einer gutachterlichen Analyse und und Wertung zu unterziehen.
Sachverhalt/Begründung:
Die auf wenig Rationalität, dafür mehr auf Vermutungen und Befürchtungen basierende „Corona-Politik“ von Bund, Land und Kommune, bedarf einer umfassend rechtlich wertenden Prüfung des vorausgegangenen Krisenmodi. Auch inwieweit das Tragen von Schutzmasken im offenen Innenstadtbereich sowie auf Parkplätzen, Geschäftsschließungen, Schulschließungen, Ausgehverbote und exzessive Kontaktbeschränkungen hemmend auf die Entwicklung der Corona-Pandemie eingewirkt haben, ist nach wie vor unbelegt und bedarf einer ergebnisorientierten Offenlegung.
bl25042023